Allgemeine Geschäftsbedingungen
OSmax ist ein Onlinedienst der Internet-Helfer
Inh. Susanne Marx
Hauptstraße 16
D-75433 Maulbronn
Germany
§ 1 Geltungsbereich
1. Die Leistungen, Angebote und Lieferungen der Firma Internet-Helfer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Abnahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von der Firma Internet-Helfer nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn diesen nicht widersprochen wird.
3. Sämtliche Abweichungen bedürfen zur ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung von seitens der Firma Internet-Helfer.
§ 2 Angebote und Auftragsbestätigung
1. Die Angebote der Firma Internet-Helfer in Prospekten, Anzeigen oder Internet Präsentationen sind - auch bezüglich der Preise - freibleibend und unverbindlich.
2. An die Auftragserteilung ist der Kunde drei Wochen ab Zugang der Erklärung gebunden. Innerhalb dieser Frist kann die Firma Internet-Helfer der Auftrag durch eine Auftragsbestätigung oder durch Präsentation der erstellten Leistung annehmen.
3. Die Firma Internet-Helfer ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen, insbesondere Programmierungs- und Grafikarbeiten durch Dritte vornehmen zu lassen. Ausschließlicher Ansprech- und Kontaktpartner ist bei der Durchführung des Vertrages die Firma Internet-Helfer. Dem Kunden ist es nur bei vorheriger Zustimmung seitens der Firma Internet-Helfer gestattet, unmittelbare Kontakte mit oben genannten Dritten zu pflegen. Der Kunde erkennt diese Regelung als wesentliche Vertragspflicht an.
§ 3 Preise
1. Alle Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, Nettopreise und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Support an Wochenenden und Feiertags sowie Arbeiten außerhalb unserer Arbeitszeiten (MontagFreitag von 9-16 Uhr) werden mit dem doppeltem Stundensatz berechnet.
3. Bei Leistungen mit einer voraussichtlichen Erstellungszeit von mehr als vier Monaten behält sich die Firma Internet-Helfer das Recht vor, die Preise entsprechend der aktuellen Preisliste* (Anlage)
zu erhöhen. Gleiches gilt, wenn aufgrund eines im Risikobereich des Kunden liegenden Umstandes die tatsächliche Leistung erst nach mehr als vier Monaten erfolgen kann.
4. Zusätzliche Leistungen der Firma Internet-Helfer, die mit dem Kunden nachträglich werden bzw. Änderungs- oder Ergänzungswünsche der Kunden, werden gesondert berechnet. Als zusätzliche Leistung ist auch die Pflege der erstellten Leistung anzusehen.
5. In Stundensätzen sind außerdem nicht enthalten: Digitalisierungen im größeren Umfang, Erstellung von CGI-Skripten, Installationen beim Kunden bzw. Anfahrt wird mit einer Grundpauschale von 5,00 € plus 1,00 € pro gefahrenen Kilometer berechnet.
§ 4 Erstellungszeiten, Erstellungsverzug, Gefahrübergang
1. Vereinbarte Erstellungszeiten der Leistungen der Firma Internet-Helfer können nur eingehalten werden, wenn der Kunde den ihm obliegenden Pflichten, wie z.B. fristgerechte Bereitstellung von Bild- und Informationsunterlagen, Leistung einer vereinbarten Anzahlung, nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen der Kunden verlängert sich die Erstellungszeit um die Dauer der vereinbarten Frist. Die Erstellungszeit gilt als eingehalten, wenn die Leistungen abgenommen sind.
2. Die Erstellung gilt ab dem Zeitpunkt als erbracht, an dem die Firma Internet-Helfer die Fertigstellung dem Kunden mitteilt.
3. Alle vereinbarten Fristen und Termine stehen unter dem Vorbehalt ordentlicher und zeitgerechter Selbstbelieferung. Die Firma Internet-Helfer ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zurückzuhalten, solange der Kunde seinen eigenen Verpflichtungen nicht nachkommt, namentlich bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsziele. Auf Aufforderungsschreiben der Firma Internet-Helfer ist der Vertragspartner verpflichtet, die für die Erstellung der vereinbarten Leistungen notwendigen Unterlagen innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Aufforderung, der Firma Internet-Helfer zur Verfügung zustellen. Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach, kann die Firma Internet-Helfer vom Vertrag zurücktreten und die bisherigen Leistungen in Rechnung stellen.
4. Werden vereinbarte Erstellungstermine nicht eingehalten, so hat der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn die Überschreitung des vereinbarten Liefertermins der Firma Internet-Helfer vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
5. Hat die Firma Internet-Helfer die Nichteinhaltung für verbindlich zugesagte Termine zu vertreten oder befindet sich die Firma Internet-Helfer im Verzug, so hat der Kunde im Falle eines eingetretenen Schadensanspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises für jede vollendete Woche des Verzuges, soweit der tatsächlich entstandene Schaden nicht geringer ist. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Kunde sich nicht nachweislich um eine Ersatzleistung bemüht hat.
6. Die Liefergefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, wenn die Leistung dem Kunden übergeben oder abgenommen wurde. Die Bereitstellung der Leistung im Internet oder in öffentlich zugänglichen Medien gilt als Übergabe der Leistung.
§ 5 Zahlung
1. Bei einem im Angebot enthaltenen Auftragswert von bis zu € 15.300.- werden 50% dieses Auftragswertes nach der Abnahme der Demo-Präsentation zur Zahlung fällig. Die Restzahlung basiert dann auf den tatsächlich vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen und wird nach Abnahme der Endfassung zur Zahlung fällig. Bei einem Auftragswert von über € 15.300.- werden 25% dieses Auftragswertes nach Erteilung des Auftrags zur Zahlung fällig. Weitere 25% werden nach Abnahme der Demo-Präsentation fällig. Die Restzahlung wird dann nach der Schlußabnahme in Rechnung gestellt. Für den Fall, daß der Umfang der Leistung bei Auftragserteilung noch nicht abschließend festgestellt werden kann, erfolgt eine angemessene Abschätzung des Auftragswertes durch die Firma Internet-Helfer.
2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind die Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem Konto von Susanne Marx Photography als bewirkt.
3. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt erfüllungshalber. Die Gutschrift von Wechseln oder Schecks steht unter dem Vorbehalt der Einlösung.
4. Vorbehaltlich einer anderen ausdrücklichen Vereinbarung im Einzelfall räumt der Kunde der Firma Internet-Helfer das Recht ein festzulegen, welche Forderung durch eine Zahlung getilgt wird.
5. Eine Aufrechnung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung des Kunden zulässig. Gegenansprüche aus anderen Vertragsverhältnissen berechtigen den Kunden nicht zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes. In jedem Fall können Zahlungen nur in der Höhe der dem Kunden zustehenden und geltend gemachten Gegenansprüchen zurückgehalten werden.
6. Kommt es zur Nichtabnahme sowohl von Demo-Präsentationen wie auch der Endfassung des Auftrags aus Gründen welche die Firma Internet-Helfer nicht zu verantworten hat, so werden die fälligen Beträge dem Kunden 3 Wochen nach der zweiten Abnahmeaufforderung in Rechnung gestellt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Ware bleibt nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes das Eigentum der Susanne Marx Photography. Die Firma bleibt in jedem Fall bis zur vollständigen Zahlung Urheber von erbrachten Leistungen.
2. Die Firma ist bis zur vollständigen Zahlung zum Widerruf der Leistungsverwendung berechtigt, soweit der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug gerät oder seine Vertragspflichten in schwerwiegender Weise verletzt. In diesem Fall ist es dem Kunden nicht gestattet, die Leistungen weiter zu benutzen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so ist die Firma Internet-Helfer weiterhin berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 7 Zahlungsverzug
1. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, werden insbesondere Schecks nicht eingelöst oder Zahlungen eingestellt, oder werden der Firma Internet-Helfer Umstände bekannt, die erhebliche oder begründete Zweifel an der Kreditfähigkeit des Kunden aufkommen lassen, wie etwa die Eröffnung eines Vergleichs-, Konkurs- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens, die Ablehnung eines Konkursantrages oder eine negative schriftliche Kreditauskunft, so ist die Firma Internet-Helfer berechtigt die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Fall ist die Firma Susanne Marx Photography außerdem berechtigt, für alle offenen Verträge Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und gegebenenfalls nach fruchtlosem Ablauf dieser Forderung eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen, verbunden mit dem Zusatz, daß nach Ablauf dieser Frist die Firma Susanne Marx Photography berechtigt ist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Nach Ablauf der gesetzten Nachfrist ist die Firma Internet-Helfer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
2. Für die Dauer des Zahlungsverzuges ist die Firma Susanne Marx Photography berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
§ 8 Gewährleistung
1. Die Firma Susanne Marx Photography gewährleistet, dass von ihr gelieferte Ware oder erstellte Leistungen, die schriftlich zugesicherte Eigenschaften aufweisen und nicht mit Mängeln behaftet sind, die deren Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
2. Die Gewährleistungszeit beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Tag an dem die Gefahr auf den Kunden übergeht. Während der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten ist der Ablauf der Gewährleistungsfrist gehemmt. Die Gewährleistung kann verweigert werden, wenn und solange der Kunde seinen eigenen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, namentlich bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsziele.
3. Der Kunde muß die gelieferte Ware oder die erstellte Leistung unverzüglich nach Gefahrübergang auf Schäden oder Mängel untersuchen (Abnahme), um die Firma sofort und unter Angabe des genauen Sachverhalts schriftlich davon zu unterrichten. Im übrigen müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Gefahrübergang schriftlich mitgeteilt werden. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten entsprechend, wenn während der Gewährleistungsfrist Mängel auftreten. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheit hat den Verlust der Gewährleistungsansprüche zur Folge. Die Vorschriften der §§ 377,378 HGB bleiben ergänzend anwendbar:
4. Ist die erstellte Ware oder die erstellte Leistung mangelhaft, so liefert die Firma Susanne Marx Photography nach deren Wahl unter Ausschuß sonstiger Gewährleistung Ersatz oder bessert nach. Dabei ist die Firma Internet-Helfer berechtigt, bis zu drei Nachbesserungsversuche zu unternehmen. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder wird sie nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen bewirkt, so kann der Kunde wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages verlangen.
5. Werden Wartungs- und Pflegeanweisungen seitens der Firma Susanne Marx Photography nicht befolgt, Änderungen an Waren oder erstellten Dienstleistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Eingriffe von nicht autorisierten Dritten vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung, wenn der Mangel darauf zurückzuführen ist. Liegt eine der genannten Voraussetzungen vor, so hat der Kunde zu beweisen, daß der Mangel nicht hierauf zurückzuführen ist.
6. Vorbehaltlich der Haftung auf Schadensersatz wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind die vorstehenden Regelungen abschließend und schließen weitergehende Gewährleistungsansprüche aus.
§ 9 Haftung
1. Über eine Haftung aus Gewährleistung hinaus haftet dir Firma Susanne Marx Photography - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt unberührt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von der Firma. Die Haftung ist gegenständlich auf vorhersehbare Schäden. Unabhängig davon ist die Haftung auf das Dreifache der vereinbarten Vergütung beschränkt.
2. Für den Verlust von Daten haftet die Firma Susanne Marx Photography nur insoweit, als der Schaden durch regelmäßige - bei Kaufleuten tägliche - Sicherung nicht hätte vermieden werden können.
§ 10 Abtretungsverbot
Die Rechte des Kunden aus den mit der Firma Susanne Marx Photography geschlossenen Verträgen können - vorbehaltlich der Vorschrift des § 354a HGB - nur mit schriftlicher Zustimmung von der Firma Internet-Helfer abgetreten werden.
§ 11 Urheberrechte
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist die Firma Susanne Marx Photography Urheber der erstellten Leistung. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die erbrachte Leistung oder Teile hiervon, soweit sie urheberrechtlichen Schutz genießen, in anderer als der mit die Firma Internet-Helfer vertraglich vereinbarten Weise zu nutzen. Die Firma Internet-Helfer ist außerdem berechtigt ihr eigenes Unternehmenslogo oder das Logo Dritter, welche die Leistung erbracht hat im zumutbaren Rahmen auf der Eingangsseite der Kunden zu präsentieren.
§ 12 Datenschutz
1. Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, daß die im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten von der Firma Susanne Marx Photography gespeichert und verarbeitet werden.
2. Die Firma Susanne Marx Photography behandelt alle ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge, Informationen, Unterlagen und Daten des Kunden vertraulich. Dies gilt auch für Mitarbeiter von der Firma Internet-Helfer.
3. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von seinem Anschluß verbreiteten und bei ihm abrufbaren Nachrichten und Dienstleistungen, sowie der über seinen Anschluß duchgeführten Operationen und Transaktionen. Der Kunde hat für die Einhaltung der maßgeblichen Bestimmungen zu sorgen, soweit er Änderungen bei den erbrachten Dienstleistungen vornimmt.
§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Für den Fall, daß der Kunde Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, werden für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung Freudenstadt(AG) und Stuttgart (LG) als ausschließliche Gerichtsstände vereinbart. Gleiches gilt, wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt des Kunden, oder dessen Firmensitz unbekannt ist. Die Firma Susanne Marx Photography behält sich aber das Recht vor, auch am jeweiligen Sitz oder Wohnsitz des Kunden zu klagen.
2. Für diesen Vertrag und alle damit in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten gilt ausschließlich materielles deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
§ 14 Salvatorische Klausel
1. Die Unwirksamkeit einer der in § 1 bis § 13 aufgeführten Geschäftsklauseln ist ohne Einfluß auf die Wirksamkeit der anderen Klauseln in diesen Geschäftsbedingungen.
§ 15 Verwendung von Susanne Marx Photography Digitalaufzeichnungen /Fotos
Dafür gelten gesonderte AGB.
§ 16 Alle Susanne Marx Photography Rechnungen
werden als PDF-Dokumente versendet. Auf Kundenwunsch werden die Rechnungen auch per Post verschickt. Dafür berechnen wir eine Aufwandtsentschädigung von 7,50€ pro Postsendung.
Maulbronn, den 20.05.2022